Sicher und fair: Unsere Anstellungsbedingungen
In Übereinstimmung mit der fortschrittlichen Mitarbeitendenkultur der Migros-Gruppe bieten wir unseren Mitarbeitenden zahlreiche Vorteile.
Auf die JOWA ist Verlass
Wir sind dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) der Migros verpflichtet – einem der besten Gesamtarbeitsverträge der ganzen Schweiz! Mitarbeitenden in der Administration bieten wir die Möglichkeit des Home Office an. Zudem bauen wir stetig die Anzahl qualifizierter Teilzeitstellen aus. Wir zahlen faire Löhne, nehmen Rücksicht auf individuelle Lebensumstände und bieten vielfältige Möglichkeiten zur Weiterentwicklung.
Faire Löhne
Die JOWA zahlt ihren Mitarbeitenden einen fairen und marktgerechten Lohn. Die Basis für die Festsetzung des Lohnes bildet das Personalführungs- und Entlöhnungssystem M-FEE (Mitarbeitende Führen, Entwickeln, Entlöhnen). Das System ermöglicht ein differenziertes Qualifikationsverfahren. Dabei setzt sich das Gehalt aus den drei Komponenten Funktion, Leistung und Erfahrung zusammen. M-FEE bildet auch die Grundlage für die jährliche Potenzialbeurteilung.
Attraktive Ferienregelung
- Für alle dem L-GAV unterstellten Mitarbeitenden: 5 bis 7 Wochen Ferien pro Kalenderjahr
- Bis zum 20. Anstellungsjahr: 5 Wochen
- Vom 21. bis zum 30. Anstellungsjahr oder ab dem 50. Altersjahr: 6 Wochen
- Ab dem 31. Anstellungsjahr oder ab dem 60. Altersjahr: 7 Wochen
- Jugendliche bis zum vollendeten 20. Lebensjahr und Lernende: 6 Wochen
Fortschrittliche Sozialleistungen
- Als Teil der Migros-Gruppe kommen die Mitarbeitenden der JOWA in den Genuss überdurchschnittlicher Sozialleistungen.
- Die Leistungen der Migros-Pensionskasse liegen deutlich über dem gesetzlichen Minimum. Alle Mitarbeitenden werden bereits mit 64 Jahren pensioniert. Auf Wunsch ist auch eine vorzeitige Pensionierung mit 58 Jahren möglich. Nach der ordentlichen Pensionierung erhalten die Mitarbeitenden bis zum Eintreten der staatlichen AHV-Rente eine AHV-Ersatzrente – eine exklusive Dienstleistung der Migros.
- Dank der Krankentaggeldversicherung erhalten Mitarbeitende der JOWA ihren Lohn auch bei Krankheit.
- Die JOWA fördert aktiv die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Dazu gehören beispielsweise 18 Wochen bezahlter Mutterschaftsurlaub und 3 Wochen bezahlter Vaterschaftsurlaub.
- Alle Mitarbeitenden, die Anspruch auf Kinderzulagen haben, erhalten bei der Geburt eines Kindes eine einmalige Geburtenzulage.