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Grosszügig und fortschrittlich: Unsere Personalpolitik

Die Werte, die uns unser Gründer Gottlieb Duttweiler mitgegeben hat, machen uns einzigartig. So steht bei uns nicht der Profit im Zentrum, sondern der Mensch.

Zwei Personen im Kajak

Zwei attraktive Gesamtarbeitsverträge

Migros Landes-Gesamtarbeitsvertrag

Die Migros hat zusammen mit ihren internen und externen Sozialpartnern den neuen Landes-Gesamtarbeitsvertrag für 2023 bis 2026 ausgehandelt. Neben der Förderung der Vereinbarkeit von Berufs- und Privatleben nehmen die Unterstützung der Gesundheit und Weiterentwicklung der Mitarbeitenden sowie die Gewährung attraktiver Mitarbeitendenkonditionen einen hohen Stellenwert ein. 

Der Migros L-GAV zählt bereits seit 1983 zu den landesweit besten Gesamtarbeitsverträgen und gilt für gegen 40 Unternehmen der Migros-Gruppe, die in diversen Branchen tätig sind. Er regelt die Arbeitsverhältnisse in den Genossenschaften, in den Unternehmen der Nahrungsmittelindustrie und der Erwachsenenbildung, in den Logistikunternehmen und in den Dienstleistungsunternehmen der Migros.

L-GAV Migros (PDF)

 

Das Wichtigste in Kürze

Kaderanstellungsbedingungen 2023

Die Kaderanstellungsbedingungen (KAB) legen die Bestimmungen der Arbeitsverhältnisse von Kaderangehörigen in den Unternehmen der Migros-Gemeinschaft fest. Sie können durch unternehmensspezifische Bestimmungen sowie durch allgemeine Anordnungen und besondere Weisungen ergänzt und konkretisiert werden. Soweit die KAB ausdrücklich oder sinngemäss eine besondere Regelung enthalten, gehen sie unternehmensspezifischen Bestimmungen in jedem Fall vor.

KAB (PDF)

Gesamtarbeitsvertrag Travel

Am 1. Januar 2011 ist mit dem GAV Travel der erste Gesamtarbeitsvertrag in der Schweizer Reisebranche in Kraft getreten. Er wurde von Hotelplan Suisse, Hotelplan Management und Interhome mit dem Angestelltenverband Travel und der Vereinigung der Personalkommissionen der Hotelplan-Gruppe geschlossen. In seiner aktuellen Version ist er bis Ende 2026 gültig.

GAV Travel

 

«Löhne und Saläre wie auch die Arbeitsbedingungen und das Verhältnis zur Arbeiter- und Angestelltenschaft müssen weiterhin vorbildlich sein.»

Thesen von Gottlieb und Adele Duttweiler, 1950

Die Sozialpartner der Migros-Gruppe

Die Migros-Gruppe befürwortet den Interessenausgleich zwischen Arbeitgeberin und Arbeitnehmenden. In den L-GAV unterstellten Unternehmen wählen die Mitarbeitenden deshalb demokratisch Personalkommissionen. Als betriebliche Sozialpartner vertreten diese die Interessen der Mitarbeitenden gegenüber den Geschäftsleitungen.

Seit mehr als drei Jahrzehnten bekennen wir uns zu einer ausgebauten und vertraglich abgesicherten mehrstufigen Sozial- und Vertragspartnerschaft. Überbetrieblich beruht diese Partnerschaft auf der Beteiligung externer Arbeitnehmer­verbände am Migros L-GAV. Mit dem Kaufmännischen Verband der Schweiz (KV Schweiz) und dem Metzgereipersonal-Verband der Schweiz (MPV) pflegt die Migros-Gruppe eine langjährige, konstruktive Zusammenarbeit.

Auf zwischenbetrieblicher Ebene werden die Interessen der Mitarbeitenden durch die Landeskommission der Migros-Gruppe wahrgenommen. Sie vertritt die gemeinsamen wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Personalkommissionen.

Auf betrieblicher Ebene vertreten die von den Mitarbeitenden gewählten Personalkommissionen deren gemeinsame Interessen gegenüber den Geschäftsleitungen.

Im Zentrum unserer Bemühungen stehen vorbildliche Anstellungsbedingungen. Meinungsverschiedenheiten bereinigen wir im offenen Dialog. Dabei steht die Sicherung des Arbeitsfriedens und der Arbeitsplätze immer im Vordergrund.

Übrigens: Zwei Vertreter*innen der Mitarbeitenden nehmen dazu in der Verwaltung MGB als vollwertige Mitglieder*innen Einsitz. Die Verwaltung ist für die Gesamtleitung der Migros-Gemeinschaft verantwortlich. Sie legt die Strategie fest, sorgt für die Schaffung von leistungsfähigen Führungs- und Organisationsstrukturen und vertritt die Migros nach aussen. Darüber hinaus pflegen alle grossen Migros-Unternehmen neben den Personalkommissionen einer Vertretung der Mitarbeitenden Vertretung einen vollwertigen Einsitz im Verwaltungsrat. Die Mitarbeitenden haben damit direkten Einfluss auf die Formulierung und Umsetzung der Unternehmens- und Personalpolitik.

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