Alle Vorzüge im Überblick
Bei der Migros Bank zu arbeiten lohnt sich. Unser Erfolg hängt massgeblich vom Engagement unserer Mitarbeitenden ab – deshalb sind attraktive Anstellungsbedingungen selbstverständlich für uns.
Flexible Arbeitszeiten
- Wochenarbeitszeit 41 Stunden (entspricht einem Beschäftigungsgrad von 100%)
- Arbeitszeitmodell Aufgabenorientierte, variable Arbeitszeit, das heisst gleitende Arbeitszeit, keine Blockzeiten
- Die Kundenbedürfnisse stehen im Vordergrund. Schichtmodelle im Service Center
- Teilzeitpensum möglich ab einem Beschäftigungsgrad von 40% (Kader ab 50%)
- Fünf bis acht Wochen Ferien pro Jahr, je nach Alter, Funktionsstufe und Dienstalter
- Home-Office möglich, wenn die betrieblichen Abläufe gewährleistet sind
- Mutterschaftsurlaub 18 Wochen voll bezahlt mit verschiedenen Bezugsvarianten.
- Vaterschaftsurlaub 4 Wochen voll bezahlt sowie Anspruch auf 4 Wochen unbezahlt. Unbezahlter Urlaub möglich.
Faire Entlöhnung
Lohn
- Die Migros Bank berechnet den individuellen Lohn ihrer Mitarbeitenden ausgehend von drei Faktoren: (1) der ausgeübten Funktion, (2) der Berufserfahrung und (3) der Leistung
- Bei der jährlichen Lohnanpassung sind konjunkturelle Faktoren (Teuerung) sowie der Geschäftsgang ausschlaggebend. Die Sicherung der Arbeitsplätze steht im Vordergrund
Lohngleichheit
- Um Männer und Frauen, Vollzeit- und Teilzeitangestellte betreffend Lohnhöhe gleich zu behandeln, werden regelmässig statistische Lohnanalysen durchgeführt und entsprechende Massnahmen getroffen
Mahlzeitenzulage
- Monatliche Vergütung einer Mahlzeitenzulage
Mobilitätszulage
- Für Kader monatliche Vergütung einer Mobilitätszulage
Pauschalspesen
- Für Kader steuerfreie Pauschalspesen (für Kleinauslagen, Repräsentation sowie Akquisition und Pflege von Kundenbeziehungen), abhängig vom Jahresgehalt
Attraktive Sozialleistungen
Bei Krankheit
- Bei Krankheit wird ab dem ersten Tag bis maximal 730 Tage ein Lohnersatz in der Höhe des vollen Nettolohns ausbezahlt.
Bei Unfall (Berufs- und Nichtberufsunfall)
- Lohnfortzahlung (voller Nettolohn) ab dem ersten Tag während der Dauer der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit oder bis zur Auszahlung einer Unfallversicherungsrente.
- Arzt- und Arzneikosten sind unbeschränkt gedeckt
- Bei Spitalaufenthalt gilt während fünf Jahren unbegrenzte Kostendeckung
- Für alle Mitarbeitenden ist die Behandlung in der Privatabteilung eines Spitals gedeckt
Rentenalter und Vorsorge
- Die Migros Pensionskasse (MPK) zählt zu den besten in der Schweiz. Sie ist nach dem Prinzip des Beitragsprimats ausgestaltet.
- Die Mitarbeitenden zahlen einen Beitrag von 8,5% ein, die Migros Bank zahlt 17% des versicherten Einkommens ein
- Das Pensionsalter beträgt 64 Jahre (für Mann und Frau). Teilpensionierung und Rentenaufschub sind möglich
- Im Todesfall: Konkubinatspartner, die mindestens fünf Jahre mit dem/der Verstorbenen zusammengelebt haben, erhalten dieselben Hinterlassenenleistungen wie Ehepartner / Partner in eingetragener Partnerschaft
- Ehepartner / Partner in eingetragener Partnerschaft und minderjährige Kinder sind zusätzlich durch eine unentgeltliche Todesfall-Risiko-Versicherung geschützt
- L-GAV: Alle Nichtkader-Mitarbeitenden der Migros Bank sind dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) der Migros-Gruppe unterstellt
- Für Kader-Mitarbeitende gelten nahezu die gleichen Regelungen