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Alle Vorzüge im Überblick

Bei der Migros Bank zu arbeiten lohnt sich. Unser Erfolg hängt massgeblich vom Engagement unserer Mitarbeitenden ab – deshalb sind attraktive Anstellungsbedingungen selbstverständlich für uns.

Migros Bank Alle Vorzüge im Überblick – Frau auf Balkon mit Laptop

Flexible Arbeitszeiten

  • Wochenarbeitszeit 41 Stunden (entspricht einem Beschäftigungsgrad von 100%)
  • Arbeitszeitmodell Aufgabenorientierte, variable Arbeitszeit, das heisst gleitende Arbeitszeit, keine Blockzeiten
  • Die Kundenbedürfnisse stehen im Vordergrund. Schichtmodelle im Service Center
  • Teilzeitpensum möglich ab einem Beschäftigungsgrad von 40% (Kader ab 50%)
  • Fünf bis acht Wochen Ferien pro Jahr, je nach Alter, Funktionsstufe und Dienstalter
  • Home-Office möglich, wenn die betrieblichen Abläufe gewährleistet sind
  • Mutterschaftsurlaub 18 Wochen voll bezahlt mit verschiedenen Bezugsvarianten.
  • Vaterschaftsurlaub 4 Wochen voll bezahlt sowie Anspruch auf 4 Wochen unbezahlt. Unbezahlter Urlaub möglich.

Faire Entlöhnung

Lohn

  • Die Migros Bank berechnet den individuellen Lohn ihrer Mitarbeitenden ausgehend von drei Faktoren: (1) der ausgeübten Funktion, (2) der Berufserfahrung und (3) der Leistung
  • Bei der jährlichen Lohnanpassung sind konjunkturelle Faktoren (Teuerung) sowie der Geschäftsgang ausschlaggebend. Die Sicherung der Arbeitsplätze steht im Vordergrund

Lohngleichheit

  • Um Männer und Frauen, Vollzeit- und Teilzeitangestellte betreffend Lohnhöhe gleich zu behandeln, werden regelmässig statistische Lohnanalysen durchgeführt und entsprechende Massnahmen getroffen

Mahlzeitenzulage

  • Monatliche Vergütung einer Mahlzeitenzulage

Mobilitätszulage

  • Für Kader monatliche Vergütung einer Mobilitätszulage

Pauschalspesen

  • Für Kader steuerfreie Pauschalspesen (für Kleinauslagen, Repräsentation sowie Akquisition und Pflege von Kundenbeziehungen), abhängig vom Jahresgehalt

Attraktive Sozialleistungen

Bei Krankheit

  • Bei Krankheit wird ab dem ersten Tag bis maximal 730 Tage ein Lohnersatz in der Höhe des vollen Nettolohns ausbezahlt.

Bei Unfall (Berufs- und Nichtberufsunfall)

  • Lohnfortzahlung (voller Nettolohn) ab dem ersten Tag während der Dauer der unfallbedingten Arbeitsunfähigkeit oder bis zur Auszahlung einer Unfallversicherungsrente.
  • Arzt- und Arzneikosten sind unbeschränkt gedeckt
  • Bei Spitalaufenthalt gilt während fünf Jahren unbegrenzte Kostendeckung
  • Für alle Mitarbeitenden ist die Behandlung in der Privatabteilung eines Spitals gedeckt

Rentenalter und Vorsorge

  • Die Migros Pensionskasse (MPK) zählt zu den besten in der Schweiz. Sie ist nach dem Prinzip des Beitragsprimats ausgestaltet.
  • Die Mitarbeitenden zahlen einen Beitrag von 8,5% ein, die Migros Bank zahlt 17% des versicherten Einkommens ein
  • Das Pensionsalter beträgt 64 Jahre (für Mann und Frau). Teilpensionierung und Rentenaufschub sind möglich
  • Im Todesfall: Konkubinatspartner, die mindestens fünf Jahre mit dem/der Verstorbenen zusammengelebt haben, erhalten dieselben Hinterlassenenleistungen wie Ehepartner / Partner in eingetragener Partnerschaft
  • Ehepartner / Partner in eingetragener Partnerschaft und minderjährige Kinder sind zusätzlich durch eine unentgeltliche Todesfall-Risiko-Versicherung geschützt
  • L-GAV: Alle Nichtkader-Mitarbeitenden der Migros Bank sind dem Landes-Gesamtarbeitsvertrag (L-GAV) der Migros-Gruppe unterstellt
  • Für Kader-Mitarbeitende gelten nahezu die gleichen Regelungen

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